Energieausweis

Für alle Eigentümer von dauerhaft bewohnten bzw. genutzten Wohn- und auch Nichtwohngebäude besteht die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises, wenn ein Gebäude neu errichtet oder in größerem Umfang geändert oder verkauft bzw. vermietet wird.

Für öffentliche Nichtwohngebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und hohem Publikumsverkehr besteht zusätzlich die Pflicht zum Aushang des Energieausweises.

Für Sie bedeutet dies, daß Sie den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie bereithalten und auf Verlangen vorlegen müssen.

Dabei haben Sie die Wahl zwischen dem günstigeren Verbrauchsausweis,
der für Gebäude mit mehr als 5 Wohnungen generell zulässig ist oder dem umfangreicheren Bedarfsausweis für die vor dem 01.11.1977 fertiggestellten
und unsanierten Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen.

Wurde Ihr Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen zwischenzeitlich saniert,
so ist auch in diesem Fall ein Verbrauchsausweis erlaubt.

Für neu zu errichtende Gebäude ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig.

Bedenken Sie bitte, daß ein Verbrauchsausweis immer nur das Nutzerverhalten widerspiegelt und keine Aussage zum Zustand des Gebäudes macht. Daher ist
der Bedarfsausweis für Sie immer dann die richtige Wahl, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht. Wir analysieren dann Ihr Gebäude und die Anlagentechnik
und zeigen Ihnen im Rahmen von Modernisierungsvorschlägen auf, an welchen Stellen Sie mit der Modernisierung ansetzen sollten.

Von uns erfahren Sie, welchen Energieausweis Sie benötigen und stellen ihn
für Sie aus.

Energie-Ausweis

Wie geht es weiter

Füllen Sie einfach das Formular für Wohngebäude oder das Formular für Gewerbe aus und ich stelle Ihnen Ihren Energieausweis aus.